{"id":93,"date":"2019-07-12T15:52:46","date_gmt":"2019-07-12T15:52:46","guid":{"rendered":"https:\/\/climb-lutheran.org\/?p=93"},"modified":"2020-08-11T00:10:49","modified_gmt":"2020-08-11T00:10:49","slug":"%e5%8d%8f%e5%90%8c%e4%b9%a6%ef%bc%88%e5%be%b7%e6%96%87%ef%bc%89%e7%ac%ac%e4%ba%94%e9%83%a8%e5%88%86-%e8%ae%ba%e6%95%99%e7%9a%87%e6%9d%83%e5%92%8c%e9%a6%96%e4%bd%8d","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/climb-lutheran.org\/?p=93","title":{"rendered":"\u534f\u540c\u4e66\uff08\u5fb7\u6587\uff09\u7b2c\u56db\u90e8\u5206\u7684\u9644\u8bba\u2014\u2014\u8bba\u6559\u7687\u6743\u548c\u9996\u4f4d"},"content":{"rendered":"<p>\u300a\u534f\u540c\u4e66\u300b\uff08\u5fb7\u6587\uff09\u76ee\u5f55<br \/>\n<a href=\"https:\/\/climb-lutheran.org\/?p=76\">1.\u300a\u4fe1\u7ecf\u300b Glaubensbekenntnis<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/climb-lutheran.org\/?p=78\">2.\u300a\u5965\u65af\u5821\u4fe1\u6761\u300b Die Augsburgische Konfession<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/climb-lutheran.org\/?p=87\">3.\u300a\u5965\u65af\u5821\u4fe1\u6761\u300b\u7684\u8fa9\u62a4\u8bba Apologia der Konfession<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/climb-lutheran.org\/?p=90\">4.1\u300a\u65bd\u9a6c\u52a0\u767b\u4fe1\u6761\u300bDie Schmalkaldischen Artikel<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/climb-lutheran.org\/?p=93\">4.2\u300a\u8bba\u6559\u7687\u6743\u548c\u9996\u4f4d\u300bVon der Bisch\u00f6fe Gewalt und Jurisdiktion<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/climb-lutheran.org\/?p=98\">5.\u300a\u5c0f\u95ee\u7b54\u300bDer Kleiner Katechismus<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/climb-lutheran.org\/?p=102\">6.\u300a\u5927\u95ee\u7b54\u300bDer Grosse Katechismus<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/climb-lutheran.org\/?p=106\">7.\u300a\u534f\u540c\u5f0f\u300bDie Konkordienformel<\/a><\/p>\n<h2 id=\"opening\">\u300a\u65bd\u9a6c\u52a0\u767b\u4fe1\u6761\u300b\u7684\u9644\u8bba\u2014\u2014\u8bba\u6559\u7687\u6743\u548c\u9996\u4f4d<\/h2>\n<p>Von der Bisch\u00f6fe Gewalt und Jurisdiktion.<\/p>\n<p>60] ln unserer Konfession und Apologia haben wir ingemein erz\u00e4hlt, was von Kirchengewalt zu sagen gewesen ist. Denn das Evangelium gebeut [gebietet] denen, so den Kirchen sollen vorstehen, da\u00df sie das Evangelium predigen, S\u00fcnden vergeben und Sakramente reichen sollen. Und \u00fcber das gibt es ihnen die Jurisdiktion, da\u00df man die, so in \u00f6ffentlichen Lastern liegen, bannen, und die sich bessern wollen, entbinden und absolvieren soll.<\/p>\n<p>61] Nun mu\u00df es jedermann, auch unsere Widersacher, bekennen, da\u00df diesen Befehl zugleich alle haben, die den Kirchen vorstehen, sie hei\u00dfen, gleich pastores ober presbyteri oder Bisch\u00f6fe. 62] Darum spricht auch Hieronymus mit hellen Worten, da\u00df episcopi und presbyteri nicht unterschieden, sind; sondern da\u00df alle Pfarrherren zugleich Bisch\u00f6fe und Priester sind, und allegiert den Text Pauli ad Tit. 1, da er zu Tito schreibt: &#8220;Ich lie\u00df dich derhalben zu Kreta, da\u00df du bestelletest die St\u00e4dte hin und her mit Priestern&#8221;, und nennt solche hernach Bisch\u00f6fe: &#8220;Es soll ein Bischof eines Weibes Mann sein.&#8221; So nennen sich selbst Petrus und Johannes presbyteros oder Priester. Danach sagt Hieronymus weiter: &#8220;Da\u00df aber einer allein erw\u00e4hlt wird, der andere unter ihm habe, ist geschehen, da\u00df man damit die [der] Zertrennung wehrte, da\u00df nicht einer hier, der andere dort eine Kirche an sich z\u00f6ge, und die Gemeinde also zerrissen w\u00fcrde. Denn zu Alexandria&#8221;, sagt er, &#8220;von Marko dem Evangelisten an bis auf Esdram [Heraclam] und Dionysium, haben allezeit die Presbyteri einen aus ihnen [sich] erw\u00e4hlt und h\u00f6her gehalten und episcopum (einen Bischof) genannt, gleichwie ein Kriegsvolk einen zum Hauptmann erw\u00e4hlt; wie auch die Diaconi einen aus ihnen [sich], der geschickt dazu ist, w\u00e4hlen und Archidiakon nennen. Denn, sage mir, was tut ein Bischof mehr denn ein jeglicher Presbyter, ohne da\u00df er andere zum Kirchenamt ordnet&#8221; usw. ?<\/p>\n<p>63] Hier lehrt Hieronymus, da\u00df solcher Unterschied der Bisch\u00f6fe und Pfarrherren allein aus menschlicher Ordnung gekommen sei, wie man denn auch im Werk steht. 64] Denn das Amt und Befehl ist gar einerlei, und hat hernach allein die ordinatio den Unterschied zwischen Bisch\u00f6fen und Pfarrherren gemacht. Denn so hat man\u2019s danach geordnet, da\u00df ein Bischof auch in andern Kirchen Leute zum Predigtamt ordnete.<\/p>\n<p>65] Weil aber nach g\u00f6ttlichem Recht kein Unterschied ist zwischen Bisch\u00f6fen und Pastoren oder Pfarrherren, [so] ist\u2019s ohne Zweifel, wenn ein Pfarrherr in seiner Kirche etliche t\u00fcchtige Personen zu den Kirchen\u00e4mtern ordnet, da\u00df solche ordinatio nach g\u00f6ttlichen Rechten kr\u00e4ftig und recht ist.<\/p>\n<p>66] Darum, weil doch die verordneten Bisch\u00f6fe das Evangelium verfolgen und t\u00fcchtige Personen zu Ordinieren sich weigern, hat eine jegliche Kirche in diesem Fall gut Fug und Recht, ihr selbst Kirchendiener zu ordinieren.<\/p>\n<p>67] Denn wo die Kirche ist, da ist je der Befehl, das Evangelium zu predigen. Darum m\u00fcssen die Kirchen die Gewalt behalten, da\u00df sie Kirchendiener fordern, w\u00e4hlen und ordinieren. Und solche Gewalt ist ein Geschenk, welches der Kirche eigentlich von Gott gegeben und von keiner menschlichen Gewalt der Kirche kann genommen werden, Wie St. Paulus zeugt Eph. 4, da er sagt: &#8220;Er ist in die H\u00f6he gefahren und hat Gaben gegeben den Menschen.&#8221; Und unter solchen Gaben, die der Kirche eigen sind, z\u00e4hlt er &#8220;Pfarrherren und Lehrer&#8221; und h\u00e4ngt daran, da\u00df solche gegeben werden &#8220;zur Erbauung des Leibes Christi&#8221;. Darum folgt, wo eine rechte Kirche ist, da\u00df da auch die Macht sei, Kirchendiener zu w\u00e4hlen und [zu] ordinieren. Wie denn in der Not auch ein schlechter [gew\u00f6hnlicher] Laie einen andern absolvieren und sein Pfarrherr werden kann, wie St. Augustin eine Historie schreibt, da\u00df zwei Christen in einem Schiffe beisammen gewesen, deren einer den andern getauft und danach von ihm absolviert sei.<\/p>\n<p>68] Hierher geh\u00f6ren die Spr\u00fcche Christi, welche zeugen, da\u00df die Schl\u00fcssel der ganzen Kirche und nicht etlichen [be]sonderen Personen gegeben sind, wie der Text sagt: &#8220;Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, bin ich mitten unter ihnen&#8221; usw,<\/p>\n<p>69] Zum letzten wird solches auch durch den Spruch Petri bekr\u00e4ftigt, da er spricht: &#8220;Ihr seid das k\u00f6nigliche Priestertum.&#8221; Diese Worte betreffen eigentlich die rechte Kirche, welche, weil sie allein das Priestertum hat, mu\u00df sie auch die Macht haben, Kirchendiener zu w\u00e4hlen und [zu] ordinieren.<\/p>\n<p>70] Solches zeugt auch der gemeine Brauch der Kirche. Denn vorzeiten w\u00e4hlte das Volk Pfarrherren und Bisch\u00f6fe; dazu kam der Bischof, am selben Ort oder in der N\u00e4he gesessen, und best\u00e4tigte den gew\u00e4hlten Bischof durch Auflegen der H\u00e4nde, und ist dazumal die ordinatio nichts anderes gewesen denn solche Best\u00e4tigung. 71] Danach sind andere Zeremonien mehr dazugekommen, wie Dionysius deren etliche erz\u00e4hlt. Aber dasselbe Buch Dionysii ist ein neu Gedicht unter falschem Titel, wie auch das Buch Clementis einen falschen Titel hat und lange nach Clemente von einem b\u00f6sen Buben gemacht ist. Danach ist auf die letzt [ist zuletzt] auch dies hinangeh\u00e4ngt worden, da\u00df der Bischof gesagt hat zu denen, die er weihte: &#8220;lch gebe dir Macht, zu opfern f\u00fcr die Lebendigen und die Toten&#8221;; aber das steht auch im Dionysio nicht.<\/p>\n<p>72] Hieraus sieht man, da\u00df die Kirche Macht hat, Kirchendiener zu w\u00e4hlen und [zu] ordinieren. Darum wenn die Bisch\u00f6fe entweder Ketzer sind oder t\u00fcchtige Personen nicht wollen ordinieren, sind die Kirchen vor Gott nach g\u00f6ttlichem Recht schuldig, ihnen selbst Pfarrherren und Kirchendiener zu ordinieren. Ob man nun dies wollte eine Unordnung oder Zertrennung hei\u00dfen, [so] soll man wissen, da\u00df die gottlose Lehre und Tyrannei der Bisch\u00f6fe daran schuldig ist. Denn so gebietet Paulus das alle Biosch\u00f6fe, so entweder selbst unrecht lehren oder unrechte Lehre und falschen Gottesdienst verteidigen, f\u00fcr str\u00e4fliche Leute sollen gehalten werden.<\/p>\n<p>73] Bisanher haben wir von der Ordination gesagt, welche allein etwa [ehemals] Unterschied gemacht hat zwischen Bisch\u00f6fen und den Priestern, wie Hieronymus spricht. Darum ist nicht not, von ubrigen bisch\u00f6flichen \u00cbmtern viel zu disputieren, man wollte denn von der Firmelung, Glockentaufen und anderm solchen Gaukelspiel reden, welches fast allein die Bisch\u00f6fe sonderlich gebraucht; aber von der Jurisdiktion ist noch zu handeln.<\/p>\n<p>74] Dies ist gewi\u00df, da\u00df die gemeine iurisdictio, die, so in \u00f6ffentlichen Lastern liegen, zu bannen, alle Pfarrherren haben sollen, und da\u00df die Bisch\u00f6fe als Tyrannen sie zu sich gezogen und zu ihrem Genie\u00df sch\u00e4ndlich mi\u00dfbraucht haben. Denn die Offiziale haben unleidlichen Mutwillen damit getrieben und die Leute entweder aus Geiz oder anderm Mutwillen wohl geplagt und ohne alles vor[her]gehendes rechtliches Erkenntnis gebannt. Was ist aber dies f\u00fcr eine Tyrannei, da\u00df ein Offizial in einer Stadt die Macht soll haben, allein seinem Mutwillen nach ohne rechtliches Erkenntnis die Leute mit dem Bann so zu plagen und zu zwingen usw.? 75] Nun haben sie solchen Zwang in allerlei Sachen gebraucht und nicht allein die rechten Laster damit nicht gestraft, da der Bann auf folgen sollte, sondern auch in andern, geringen St\u00fccken, wo man nicht recht gefastet oder gefeiert hat, ohne da\u00df sie zuweilen den Ehebruch gestraft und dann auch ist unschuldige Leute geschm\u00e4ht und infamiert haben. Denn weil solche Beschuldigung sehr wichtig und schwer ist, soll je ohne rechtliches und ordentliches Erkenntnis in dem Fall niemand verdammt werden.<\/p>\n<p>76] Weil nun die Bisch\u00f6fe solche Jurisdiktion als Tyrannen an sich gebracht und sch\u00e4ndlich mi\u00dfbraucht haben, dazu sonst gute Ursachen sind, ihnen nicht zu gehorchen, so ist\u2019s recht, da\u00df man diese geraubte Jurisdiktion auch wieder von ihnen nehme und sie den Pfarrherren, welchen sie aus Christi Befehl geh\u00f6rt, zustelle und krachte, da\u00df sie ordentlicherweise den Leuten zur Besserung des Lebens und zur Mehrung der Ehre Gottes gebraucht werde.<\/p>\n<p>77] Danach ist eine iurisdictio in den Sachen, welche nach p\u00e4pstlichem Recht in das forum ecclesiasticum oder Kirchengericht geh\u00f6ren, wie sonderlich die Ehesachen sind. Solche Jurisdiktion haben die Bisch\u00f6fe auch nur aus menschlicher Ordnung an sich gebracht, die dennoch nicht sehr alt ist, wie man ex codice und novellis Justiniani sieht, da\u00df die Ehesachen dazumal gar von weltlicher Obrigkeit gehandelt sind, und ist weltliche Obrigkeit schuldig, die Ehesachen zu richten, besonders, wo die Bisch\u00f6fe unrecht richten oder nachl\u00e4ssig sind, wie auch die Canones zeugen. Darum ist man auch solcher Jurisdiktion halben den Bisch\u00f6fen keinen Gehorsam schuldig. 78] Und dieweil sie etliche unbillige Satzungen von Ehesachen gemacht und in Gerichten, die sie besitzen, brauchen, ist weltliche Obrigkeit auch dieser Ursache halben schuldig, solche Gerichte anders zu bestellen. Denn je das Verbot von der Ehe zwischen Gevattern unrecht ist; so ist dies auch Unrecht, da\u00df, wo zwei geschieden werden, der unschuldige Teil nicht wiederum heiraten soll; item, da\u00df ingemein alle Heiraten, so heimlich und mit Betrug, ohne der Eltern Vorwissen und Bewilligung geschehen, gelten und kr\u00e4ftig sein sollen. ltem, so ist das Verbot von der Priesterehe auch Unrecht. Dergleichen sind in ihren Satzungen andere St\u00fccke mehr, damit die Gewissen verwirrt und beschwert sind worden, die ohne Not ist, hier alle zu erz\u00e4hlen, und ist an dem genug, da\u00df man wei\u00df, da\u00df in Ehesachen viel unrechtes und unbilliges Dings vom Papst ist geboten worden, daraus weltliche Obrigkeit Ursache genug hat, solche Gerichte f\u00fcr sich selbst anders zu bestellen.<\/p>\n<p>79] Weil denn nun die Bisch\u00f6fe, so dem Papst sind zugetan, gottlose Lehre und falsche Gottesdienste mit Gewalt verteidigen und fromme Prediger nicht ordinieren wollen, sondern helfen dem Papst dieselben ermorden und dar\u00fcber den Pfarrherren die Jurisdiktion entzogen und allein wie Tyrannen zu ihrem Nutz sie gebraucht haben, zum letzten weil sie auch in Ehesachen so unbillig und unrecht handeln, [so] haben die Kirchen gro\u00dfer und notwendiger Ursachen genug, da\u00df sie solche nicht als Bisch\u00f6fe [an]erkennen sollen.<\/p>\n<p>80] Sie aber, die Bisch\u00f6fe, sollen bedenken, da\u00df ihre G\u00fcter und Einkommen gestiftet sind als Almosen, da\u00df sie der Kirche dienen und ihr Amt desto stattlicher ausrichten m\u00f6gen, wie die regula hei\u00dft: Beneficium datur propter officium. Darum k\u00f6nnen sie solche Almosen mit gutem Gewissen nicht gebrauchen und berauben damit die Kirche, welche solche G\u00fcter bedarf zur Unterhaltung der Kirchendiener und gelehrte Leute aufzuziehen und etliche Arme zu versorgen, und sonderlich zur Bestellung der Ehegerichte. 81] Denn da tragen sich so mancherlei und seltsame F\u00e4lle zu, da\u00df es wohl eines eigenen Gerichts bed\u00fcrfte; solches aber kann ohne Hilfe derselben G\u00fcter nicht bestellt werden. 82] St. Peter spricht: &#8220;Es werden die falschen Bisch\u00f6fe der Kirche Guter und Almosen zu ihrer Wollust brauchen und das Amt verlassen.&#8221; Dieweil nun der Heilige Geist denselben dabei schrecklich dr\u00e4\u00fct, sollen die Bisch\u00f6fe wissen, da\u00df sie auch f\u00fcr diesen Raub Gott m\u00fcssen Rechenschaft geben. <\/p>\n<p>Verzeichnis der Doktoren und Prediger,<\/p>\n<p>so sich zur Konfession und Apologia unterschrieben haben.<\/p>\n<p>Anno MDXXXVII.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u300a\u534f\u540c\u4e66\u300b\uff08\u5fb7\u6587\uff09\u76ee\u5f55 1.\u300a\u4fe1\u7ecf\u300b Glaubensbekenntnis 2.\u300a\u5965\u65af\u5821\u4fe1\u6761\u300b Die Augsburgische Konfession 3.\u300a\u5965\u65af\u5821\u4fe1\u6761\u300b\u7684\u8fa9\u62a4\u8bba Apologia der Konfession 4.1\u300a\u65bd\u9a6c\u52a0\u767b\u4fe1\u6761\u300bDie Schmalkaldischen Artikel 4.2\u300a\u8bba\u6559\u7687\u6743\u548c\u9996\u4f4d\u300bVon der Bisch\u00f6fe Gewalt und Jurisdiktion<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[45],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/climb-lutheran.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/93"}],"collection":[{"href":"https:\/\/climb-lutheran.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/climb-lutheran.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/climb-lutheran.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/climb-lutheran.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=93"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/climb-lutheran.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/93\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":122,"href":"https:\/\/climb-lutheran.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/93\/revisions\/122"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/climb-lutheran.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=93"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/climb-lutheran.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=93"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/climb-lutheran.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=93"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}